Angesichts der von den Herstellern der Rollercoaster festgelegten Bedingungen der Zulassung der Nutzer zur Inanspruchnahme von Fahrgeschäften dieser Art, kann dieses Fahrgeschäft nicht von Ihnen genutzt werden. Gemäß den Richtlinien des Herstellers muss eine Person mit körperlichen Behinderungen aus Sicherheitsgründen – um diesen Rollercoaster zu nutzen – einen guten Gesundheitszustand aufweisen, alle Extremitäten besitzen, auch muss ihr oberer Körperteil mobil sein. Diese Person muss imstande sein, sich selbständig vom Wagen/Stuhl/Sessel* erheben zu können, wenn beispielsweise eine Fluchtprozedur eingeleitet wird. Sie kann ebenfalls keine ungesicherten Geh- und andere Hilfen bei sich führen. Die Sicherheit jedes Besuchers des Freizeitparks ist für uns das oberste Gebot – daher sind wir gezwungen, Ihnen die Nutzung dieses Fahrgeschäft zu verwehren. Hinzugefügt werden muss, dass diese Entscheidung ihre Begründung auch in den Punkten 15. und 17. der Freizeitparkordnung findet.

Freizeitparkordnung:

15. Um Sicherheit zu bewahren, insbesondere in Situationen, wo die Möglichkeit der selbständigen Evakuation des Besuchers vom jeweiligen Attraktion/Fahrgeschäft besteht und wegen der Eigenart der Attraktionen/ Fahrgeschäfte, können die Mitarbeiter des Freizeitparks einer Person die Nutzung des jeweiligen Fahrgeschäft/Attraktion verwehren, die aus objektiven Gründen verhindert ist, die jeweilige Attraktion/Fahrgeschäft selbständig zu nutzen.

17. Um Sicherheit unserer Kunden zu bewahren, informieren wir, dass die Fahrgeschäfte im Freizeitpark fix festgelegte Parameter für die Nutzer besitzen (u.a.: Körpergröße, Alter, Einschränkungen hinsichtlich des Körpergewichts usw.). Angesichts des Vorstehenden ist die Nutzung der Fahrgeschäfte mit derartigen Einschränkungen von Personen, deren körperliche Eigenschaften (u.a.: Körpergröße, Gewicht, Körperfülle) eine sichere und mit der Anweisung des Herstellers übereinstimmende Nutzung des Fahrgeschäfts unmöglich machen, nicht zugelassen. Die Standardbedingungen für die Nutzung des jeweiligen Fahrgeschäfts sind vor dem Eingang in den Freizeitpark erhältlich – im Kundenservicebüro und auf der Homepage des Freizeitparks abrufbar.