ATTRAKTIONEN
Bei Personen mit eingeschränkter Mobilität hängt die Verfügbarkeit der Attraktionen von der Art der Behinderung ab. Wir laden Sie in den Servicepunkt für Menschen mit Behinderungen ein, wo unser Spezialist Ihnen die speziellen Attraktionen zeigt, die Sie nutzen können.
SICHERHEIT
Das Bedienpersonal hat das Recht, aus Sicherheitsgründen und in objektiv begründeten Fällen einer bestimmten Person (einschließlich Minderjährigen, Senioren, Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität) die Nutzung einer bestimmten Attraktion/eines Geräts zu verweigern, um deren Sicherheit oder die Sicherheit der in der Nähe befindlichen Personen zu gewährleisten (Punkt 14 der Parkordnung von Energylandia). Daher ist es sehr wichtig, vorab den Servicepunkt für Menschen mit Behinderungen aufzusuchen. Es wird klargestellt, dass blinde Personen Achterbahnen nutzen können.